04. September 2022 Thema: Blog, Energiewende Von Torsten Edeler
Seit dem Beginn des Ukrainekrieges müssen wir Deutschen mit einer Jahrzehnte währenden Gewissheit aufräumen: Russland liefert uns unabhängig von politischen Spannungen zuverlässig und günstig Energie. Das gilt nun nicht mehr. Es müssen Alternativen gefunden werden.
Derweil zeigt sich immer deutlicher, dass der Klimawandel auch in unserem Land gewaltige Auswirkungen hat. Allein die Kosten der Ahrtal-Katastrophe belaufen sich auf 30Mrd. Euro. Eine Reduktion der CO2 Emissionen ist unumgänglich und sollte auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen mit großem Engagement vorangetrieben werden. Die gestiegene Unsicherheit der Gasimporte und die damit einhergehende Erpressbarkeit der EU machen ein Handeln auch aus sicherheitspolitischen Erwägungen erforderlich.
Die Gemeine Tostedt kann hier einen wichtigen Betrag leisten. Es ist ein Gebot der Stunde erneuerbare Energien, insbesondere Photovoltaik und Windkraft voranzutreiben. Zudem ist es für die gesellschaftliche Akzeptanz wichtig, dass die lokale Bevölkerung aus diesen Projekten einen Nutzen zieht.
Bisher waren die langwierigen Genehmigungsverfahren und der geringe Bürgernutzen von Anlagen für die Energieerzeugung aus Erneuerbaren eine der größten Herausforderungen für die Energiewende. Die Bundesregierung hat hier eine Reihe von Verbesserungen versprochen und auch schon umgesetzt. Mit dem novellierten Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) aus 2021 wurden einige Regelungen aufgenommen, die es Gemeinden finanziell sehr attraktiv machen Anlagen auf Ihrem Gebiet errichten zu lassen. Die Beteiligung der Gemeinden ist in §6 des EEG2021 geregelt.
Betreiber von Anlagen dürfen jetzt anliegenden Gemeinden insgesamt 0,2Cent pro Kilowattstunde produzierten Stroms ohne Gegenleistung zahlen. Anliegende Gemeinden sind jene, die sich (auch teilweise) Umkreis 2,5km um die Anlage befinden. Diese Zahlung muss in einem Vertrag mit dem Betreiber festgehalten werden.
Beispielhaft sei hier auf die Windkraft eingegangen. Moderne Anlagen erzeugen pro Jahr 20GWh Energie – Also 20.000.000 kWh. Entsprechend würde die Gemeine pro Windkraftanlage 40.000€ erhalten, ohne eine Gegenleistung dafür erbringen zu müssen.
Der Flächenverbrauch von Windenergie-Anlagen ist gering. Pro Anlage werden ca. 0,3ha (3000qm) veranschlagt. Die Eigentümer der Grundstücke erhalten eine Pacht die weit über Erträgen aus landwirtschaftlicher Nutzung liegt.
Beispielrechnung für ein Windkraftrad in der Gemeinde Tostedt mit einer Energieausbeute von 20GWh / Jahr:
Dazu kommen noch die Einnahmen aus der Einkommenssteuer der Landbesitzer, die Ihre Pacht natürlich versteuern müssen. Derzeit sind Einnahmen von 80.000€ / Jahr und Windkraftanlage realistisch für die Landeigentümer. Mit einem Grenzsteuersatz von 40% und einem Gemeindeanteil von 15% an der Einkommensteuer ergibt dieses zusätzlich noch einen Betrag für die Gemeinde von ca. 5.000€/Jahr.
Jedes Windrad bringt der Gemeinde somit gut 60.000€/Jahr. Bei einer Vielzahl von Anlagen wäre das eine signifikanter Beitrag zum Gesamthaushalt.