Wir möchten, dass bei zukünftigen öffentlichen Neubauprojekten der Gemeinde Tostedt grundsätzlich eine PV-Anlage zur Stromerzeugung projektiert werden muss. Eine Umsetzung ohne PV-Anlage soll begründungspflichtig werden.
Durch die Dekarbonisierung in allen Sektoren unserer Wirtschaft verbunden mit der entsprechenden Umrüstung auf erneuerbare Energien wird es einen erheblichen Anstieg des Strombedarfs geben. Es wird mehr elektrische Energie zum Heizen von Gebäuden benötigt (Stichwort Heizen mit einer Wärmepumpe) und auch mehr Strom für abgasfreies Fahren mit Elektroautos.
Studien zeigen, dass der Strombedarf in den kommenden Jahrzehnten verdoppeln wird. Dabei sind
schon Effizienzgewinne einberechnet. Entsprechend müssen alle Anstrengungen
unternommen werden, um die erneuerbaren Energien voranzutreiben. Die Gute Nachricht ist, dass
wir wissen, wie es geht. Solar- und Windkraft haben das Potential, einen entscheidenden Beitrag zu
leisten.
Die Gemeinde Tostedt soll bei Neubauten grundsätzlich eine PV-Anlage mit maximal möglicher installierter Leistung projektieren. Abweichungen werden Begründungspflichtig. Gründe dafür könnten z. B. Nordausrichtung, Verschattung etc. sein.